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  Chemikalien-Ansprechperson, zuständig für:                 (Übersicht aller Module)

Modul Konzepte Dokumente

Chemikalien

► Risikoanalyse StFV
 
► Spaltenmodell BIA
 
► Kurzbericht
 
Risikobeurteilung VdS
►  Kanalisationsplan

►  Flächenmatrix


►  Chemikalien-Kataster
Mit dem am 01. August 2005 eingeführten Chemikalienrecht der Schweiz ist die früher geltende Giftgesetzgebung abgelöst worden.

Das bedeutet, dass die früheren Giftverantwortlichen verschwunden sind und durch sog. Chemikalien-Ansprechpersonen (CAP) ersetzt wurden.

Jene haben folgende Aufgaben, die ich im Mandat gerne auch für Sie übernehmen kann:
 
  • Die CAP dient den Vollzugsbehörden als Kontaktperson in einem Betrieb. Sie stellt sicher, dass alle nach Gesetz notwendigen Auskünfte an die Behörden gelangen.
  • Die CAP muss Kenntnisse über den Umgang mit Stoffen und Zubereitungen im Betrieb oder in der Bildungsstätte besitzen.
  • Die daraus erwachsene Pflicht hat die CAP zu kennen.
  • Sie soll auch im Stande sein Auskunft zu erteilen, welche Personen im Betrieb für diese Pflichten zuständig zeichnen und etwaige Inhaber von notwendigen Fachbewilligungen oder Sachkenntnis-Nachweisen benennen können.

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Eberhard Küpfer  •  Sicherheitsfachmann •   Kirchackerweg 2  •  CH - 4145 Gempen / SO  •  Tel. 0041 (0)61 701 87 15 / Mobile 079 285 94 09 / Fax (0)61 701 87 16
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